Ihr Erfolg im Ausland erfordert mehr als fachliches Wissen und Sprachkenntnis. Verhaltensmuster und Verhandlungstechniken sind verschieden, verlangen kulturelles Einfühlungsvermögen und viel Erfahrung.
Die in Artikel L.442-1 des Handelsgesetzbuchs geregelte Regelung des plötzlichen Abbruchs etablierter Geschäftsbeziehungen soll Unternehmen vor einem übereilten Vertragsbruch durch den Vertragspartner schützen: Unabhängig von der in den Verträgen vereinbarten Kündigungsfrist konzentrieren sich die Richter darauf, die Länge der Kündigungsfrist zu kontrollieren, indem sie "insbesondere die Dauer der Geschäftsbeziehung unter Bezugnahme auf die Handelsbräuche oder Branchenvereinbarungen" berücksichtigen.
Learn moreWir arbeiten regelmäßig mit Kollegen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern zusammen und nehmen auch darüber hinaus als Mitglied des europäischen Netzwerks Eurojuris aktiv an einem internationalen fachlichen Austausch teil. Eurojuris International ist das erste europäische Netzwerk unabhängiger Anwaltskanzleien mit mehr als 5000 Mitgliedern in 40 Ländern.